Das Transparenzregister

| Service für Vereine

Erleichterungen seit 1.8.21 für gemeinnützige Vereine und Verbände.

Seit 2019 mussten sich auch viele Vereine und Verbände mit dem Transparenzregister und den dazugehörigen Gebührenbescheiden beschäftigten. Nun hat der Gesetzgeber im Juni 2021 einige Änderungen beschlossen, die seit dem 1. August 2021 Erleichterungen für gemeinnützige Vereine und Verbände beinhalten. Der Landessportbund Hessen wird die weiteren Entwicklungen beobachten und zu gegebener Zeit erneut informieren. Alle aktuellen Informationen zum Transparenzregister finden Sie hier »