Teilnahmebedingungen an Veranstaltungen des Turngau Werra e.V.

Anmeldungen
Anmeldungen sind ausschließlich in schriftlicher Form – per Post, E-Mail oder direkt online über die Homepage – bei den jeweils dafür verantwortlichen Vorstandsmitgliedern des Turngaues Werra möglich. Sie erhalten zunächst eine kurze Anmeldebestätigung. Spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie eine Einladung mit den restlichen Infos. Die festgesetzte Teilnahmegebühr ist mit der Anmeldung unter Angabe des Teilnehmernamens und der Veranstaltung auf das Konto des Turngaues zu überweisen.
Bei einer Beschränkung der Teilnehmerzahl entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs dieser Zahlung über die Teilnahmeberechtigung.

Rücktritt
Rücktritte unsererseits müssen wir uns vorbehalten, wenn eine feste Teilnehmerzahl über- oder unterschritten wird, Referenten erkranken oder ähnliche unvorhergesehene Umstände (z.B. durch die Entwicklung der Corona-Pandemie) eintreten. In diesen Fällen wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet.

Der Rücktritt Ihrerseits ist bis zum Anmeldeschluss kostenfrei möglich.
Die Rücktrittsgebühr beträgt
• bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30%
• 13 - 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%
• ab 6 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 100%
der Teilnehmergebühr.
Der Rücktritt ist schriftlich mitzuteilen. Eine Ersatzperson kann gestellt werden. Ein Ärztliches Attest befreit von den Verpflichtungen (Vorlage bis spätestens am Tag nach der Veranstaltung).

Für Online-Anmeldungen gilt folgende Regelung, da Sie keine unterschriebene Anmeldung einsenden: Nach Ihrer Onlineanmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail von uns, diese können Sie innerhalb von 7 Tagen schriftlich per Mail oder Brief widerrufen. Nach dieser Widerrufsfrist gelten automatisch die Rücktrittsbedingungen (siehe oben).

Haftung / Versicherung
Die Teilnahme an Veranstaltungen des Turngau Werra e.V. geschieht auf eigene Gefahr. Der Turngau haftet nicht für selbst verschuldete Unfall- und Haftpflichtschäden. Es besteht jedoch Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrages.

Stand: 04.10.2020